Tierpatenschaften
Was Sie wissen müssen sollten:
Sie können Ihren Tierpatenschaftsvertrag für ein Jahr oder auch bis zu einer Kündigung unbefristet abschließen.
Mit Beginn des Folgejahres verlängert sich die Patenschaft um jeweils 1 Jahr, falls sie nicht mindestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres (bis zum 30.11.) schriftlich gekündigt wird.
Ihr Patenschaftsbeitrag wird jeweils am 15. Januar eines jeden Jahres oder erstmalig zwei Wochen nach Beginn der Patenschaft fällig.
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Sie können sich auch eine Neue_Liste_Tierpatenschaften.pdf ausdrucken
Möchten Sie eine Patenschaft übernehmen? Hier gibt es das Formular Tierpatenschaftsantrag-2020.pdf